Verwies ich im letzten Beitrag noch auf den etwas veralteten, aber dennoch informativen Vodcast zum Thema Recht im E-Learning, so möchte ich jetzt die Gelegenheit nutzen und auf ein Wiki verweisen, dass sich ebenfalls mit dem Thema beschäftigt. Die Uni Potsdam hat ein Wiki aufgesetzt, dass sich mit Fragen des Rechts im E-Learning beschäftig. Das Wiki findet sich unter folgendem Link: http://www.uni-potsdam.de/db/wiki/elearning/index.php/Urheberrecht_und_E-Learning
Vorteil eines solchen Wikis ggü. eines „Lehrvideos“ oder gedruckten Buches ist, dass man es problemlos und schnell aktualisieren kann. Ob es in diesem Fall auch durch Dritte / Lesende bearbeitet werden kann, hab ich nicht ausprobiert. Aber es ist zu vermuten, dass Neuregelungen in der Gesetzeslage auch zügig im Wiki eingepflegt werden, so dass man schnell einen entsprechenden Überblick erhält.
Das derzeitige Inhaltsverzeichnis des Wikis hab ich aus der o.g. Quelle kopiert:
- 1 Grundsätzliches zum Urheberrecht
- 1.1 Urheber, geschützte Werke und gewährte Rechte
- 2 Zentrale Fragen vor der Verwendung von Werken
- 2.1 Steht das Werk unter einer freien Lizenz? (Open Source / Open Content)
- 2.2 Das Werk steht nicht unter einer freien Lizenz
- 2.2.1 Gelten Ausnahmeregelungen für die Nutzung in Forschung und Unterricht?
- 2.2.1.1 Das Zitatrecht ( § 51 UrhG.)
- 2.2.1.2 Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung (§ 52 a UrhG)
- 2.2.1.3 Vervielfältigungen zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch (§ 53 UrhG)
- 2.2.1.4 Setzen von Links
- 2.2.2 Der Erwerb von Nutzungsrechten
- 2.2.1 Gelten Ausnahmeregelungen für die Nutzung in Forschung und Unterricht?
- 3 Weiterführende Informationen