Auf Podcampus wurde ein Mitschnitt einer Adobe-Connect Veranstaltung bereitgestellt, der sich mit den Rechtsfragen im E-Learning beschäftigt. Als Experten hat man Ass jur. Jan Hansen vom Multimedia Communications Lab der TU Darmstadt eingeladen, der zu diesem Thema referiert. In dem Beitrag geht es unter anderem darum, WAS nach dem Urheberrechtsgesetz und verandten Schutzrechten geschützt ist, WIE etwas geschützt ist, WIE LANGE der Schutz besteht und welche Ausnahmeregelungen existieren. Weiterhin wird darauf eingegangen, unter welchen Besonderheiten die Nutzung ohne Einwilligung möglich ist. Eine Diskussion der Teilnehmenden rundet den Vodcast ab. Zugegeben, der Beitrag ist schon etwas älter (Oktober 2012) und es gab mittlerweile einige rechtliche Änderungen. Dennoch ist der Beitrag ein guter Schnelleinstieg in die grundsätzlichen Regelungen und Gesetze…
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Themenspezial auf e-teaching.org: E-Legal? Rechtsfragen im E-Learning
Auf der Webseite von e-teaching.org wird aktuell noch bis Februar das Themenspezial „E-Legal? Rechtsfragen im E-Learning“ diskutiert. Ein sicher interessantes und für Lehrende bedeutsames Thema, da häufig wenig Klarheit herrscht, in welchen Kontexten welche Inhalte wie genutzt werden können. Das Themenspezial beschäftigt sich daher mit Fragen des Urheberrechts, Datenschutzes oder Lizensierung im Bereich eLearning.
Bisher finden sich zu folgenden Themen entsprechende Beiträge auf der Seite von e-teaching.org, bzw. werden in Kürze zur Verfügung gestellt:
- Rechte und Verwertung
- Datenschutz
- Themenspecial E-Assessment
- Open Educational Resources
- Relevante Rechtsfragen im E-Learning – was Verantwortliche im Blick haben sollten
- Learning Management Systeme rechtlich sicher betreiben – Inhalte und personenbezogene Daten in geschlossenen Lernumgebungen
- Elektronische Prüfungen rechtlich absichern – was die Organisatoren beachten müssen (ab 22.11.12)
- E-Learning und offene Plattformen – Urheber- und Nutzungsrechte im Kontext von Social Media (ab 10.12.12)
- Alles frei und offen? Open Access, Open Content, Copy Right & Copy Left (ab 22.1.13)
Mehr Informationen unter http://www.e-teaching.org/specials/e-legal_rechtsfragen_im_e-learning
Leitfaden „Rechtssichere Internetseiten“
Es ist etwas ruhig geworden auf dem Blog, was weniger an einem Sommerloch und fehlenden Themen liegt, als an der mangelnden Zeit 🙂
Heute aber ein kleiner Hinweis zum Thema „Rechtssichere Internetseiten“. Das Netzwerk Elektronischer Geschäftsverkehr hat einen Leitfaden zu rechtssicheren Internetseiten herausgegeben, was insbesondere für private Webseitenbetreiber von einigem Interesse sein könnte, da hier oftmals keine Juristen ihre Inhalte online stellen. Der Leitfaden enthält unter anderem
- Anforderungen an ein Impressum
- Informationspflichten bei Online-Shops
- Datenschutzvorgaben
- und Themen zu inhaltlichen Rechtsverletzungen.
Der Leitfaden ist relativ kompakt (ca. 20 Seiten) und steht unter folgendem Link zum Download bereit: http://www.meck-online.de/wp-content/uploads/2011/07/Leitfaden-Rechtssichere-Internetseiten.pdf
Gefördert wurde das Vorhaben vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.
Handbuch E-Learning. Lehren und Lernen mit digitalen Medien
Ach, was ein schönes Gefühl. Vielleicht so wie die Geburt eines Kindes? Nach mehrjähriger Arbeit freu ich mich (und bin auch stolz), dass das „Handbuch E-Learning: Lehren und Lernen mit digitalen Medien
“ im September beim Bertelsmann-Verlag in den Handel kommt. Es war für uns Autoren (Patricia Arnold, Anne Thillosen, Gerhard Zimmer und mich) ein gutes Stück Arbeit. Dank der rasanten Entwicklungen der neuen Technologien (Stichwort Web2.0), aber auch der Diskussionen und Erkenntnisse um den Einsatz dieser in Lehr-Lern-Arrangements uvm. mussten die vorhandenen Beiträge des ersten Handbuchs
(2005) komplett überarbeitet werden und um neue Kapitel ergänzt. So ist es auch trotz aller Bemühungen und mit Blick auf das Wesentliche etwas umfangreicher geworden…
Ich hoffe, es findet guten Anklang in der Community und ermutigt zum (sinnvollen) Einsatz und der Nutzung neuer Lehr- und Lernformen…
- Aus dem Inhaltsverzeichnis:
1 Ziele und Struktur des Handbuchs
2 Bildung mit E-Learning
3 Virtueller Bildungsraum
4 Didaktische Konzeption
5 Bildungsressourcen
6 Kompetenzen für Lehren und Lernen
7 Lernerfolg prüfen
8 Qualitätsmanagement
9 Evaluation
10 Standardisierung
11 Rechtsgrundlagen
12 Nachhaltigkeit
Verlagsbeschreibung
Die rasante Entwicklung des Web 2.0 ermöglicht viele neue Konzepte des computer- und internetgestützten Lehrens und Lernens. Das Handbuch richtet sich an Bildungsinstitutionen, die Lernangebote mit digitalen Medien entwickeln und anbieten möchten. Bildungsforscher erhalten einen umfassenden Überblick über den aktuellen Stand der Entwicklung des virtuellen Lehrens und Lernens.
Der Band erklärt E-Learning und führt durch die bisherige Entwicklung virtueller Lehr- und Lernkulturen und zeigt Perspektiven. Die technische Gestaltung von Bildungsräumen, die didaktische Gestaltung der Bildungsressourcen, die Entwicklung der medialen Kompetenzen und die Prüfung der erreichten Lernerfolge sind die Schwerpunkte des Buches. Ausführlich behandelt werden auch Evaluation, Qualitätsmanagement, Standardisierungen, Rechtsgrundlagen und Nachhaltigkeit von virtuellen Bildungsangeboten. (http://www.wbv.de/publikationenshop/themenbereiche/erwachsenenbildung/shop/detail/subtitle/_/0/1/listview///category/161.html)
Facebook mit neuen AGBs
facebook.com, die Community-Plattform, hat ihre AGBs geändert, was in der Onlinewelt für einiges Aufsehen sorgt. Grund ist, dass sich facebook das Recht einräumt, „eine unabänderliche, unbefristete, nicht exklusive, übertragbare, hiermit vollständig bezahlte, weltweit gültige Lizenz (mit dem Recht sie weiter zu lizenzieren), alle Nutzer-Inhalte zu verwenden, kopieren, veröffentlichen, streamen, speichern, öffentlich aufzuführen, zeigen, übertragen, scannen, neu zu formatieren, verändern, redigieren, übersetzen, auszugsweise zu nutzen, adaptieren und zu verbreiten, die Sie bei Facebook einstellen“ (http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,608116,00.html). Im Klartext, jede Information über Nutzer, die sie über sich selbst Preis geben, kann von facebook beliebig weiter verwendet werden.
Darüber hinaus hat es facebook bislang nicht geschafft, die AGBs vollständig ins Deutsche übersetzt, in das Netz zu stellen. So stellt sich neben dieser kleinen Änderung die Frage, inwieweit diese AGBs in Deutschland Gültigkeit haben. Da das jedoch erst von richterlicher Seite geklärt werden muss, können die Daten derweil wild weitergegeben werden.
Eine Möglichkeit, gegen den potentiellen Datenmissbrauch vorzugehen, wäre eine sofortige Löschung des Accounts.
Mehr zum Thema bei spiegel.de, tagesschau und der süddeutschen
Rechtsfragen zur Erstellung, Veröffentlichung und Nutzung von multimedialen Materialien
Auf der Webseite der Gesellschaft für Medien in der Wissenschaft ist eine umfassende Übersicht zur Nutzung multimedialer Ressourcen in Forschung und Lehre zusammengestellt, die etwas zur Rechtssicherheit im virtuellen Raum beiträgt. Wer hierzu Fragen (oder auch weitere Anregungen) hat, ist auf der Webseite der GMW vielleicht richtig: http://www.gmw-online.de/themen/recht/recht.html
Praxisleitfaden „Rechtsfragen bei E-Learning“
„Im Hochschulbereich geht man bei der Verwendung von Inhalten aus dem Internet und in der Produktion von E-Learning-Modulen gerne davon aus, dass Texte, Inhalte, Fotos oder Filme frei verwendet werden dürfen, da ja die Zielgruppe begrenzt ist. Dass dem nicht so ist und viele Rechtsfragen bei der Nutzung und Weiterverwendung von Inhalten aus dem Internet beachtet werden müssen, erklärt Till Kreutzer, Rechtsanwalt in Hamburg und Experte für Rechtsfragen im Internet, im Interview auf podcampus.de. Ebenso sind Open Content und Open Source keine rechtsfreien Räume, sondern auch hier gelten besondere Nutzungsbedingungen, auf die Till Kreutzer eingeht.Till Kreutzer hat im Auftrag des Multimedia Kontor Hamburg einen Leitfaden „Rechtsfragen bei E-Learning“ erstellt. Dieser wurde unter einer Creative Commons Lizenz veröffentlicht und steht hier bereit zum kostenfreien Download“ (Quelle: Campus Innovation Newsletter vom 8.11.2007)
Edit 6.11.08
Wie der neue Newsletter von Campus Innovation (vom 5.11.08) informiert, gibt es eine überarbeitete Version des Leitfadens unter gleicher Adresse
Edit 11.7.09
Und wieder wurde der Leitfaden überarbeitet. Ich zitieren mal den Newsletter des Mulitmediakontor Hamburg: „In der letzten Anpassung im Juni 2009 wurde die Verlängerung des § 52a UrhG um weitere vier Jahre (bis Ende 2012), die im Dezember 2008 beschlossen wurde, berücksichtigt. Die Aktualisierungen erfolgten im Zusammenhang mit dem Projekt „Arbeit 2.0“, das das Urheberrechtsportal irights.info gemeinsam mit dem Hardware Medienkunstverein durchführt. Der aktualisierte Leitfaden ist als PDF zum kostenfreien Download verfügbar und steht unter einer Creative Commons Lizenz.“