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Rechtsfragen bei E-Learning

Das Thema Recht bzgl. der Gestaltung von E-Learning Angeboten gewinnt zunehmend an Bedeutung. Nicht nur, dass dieser Modus des Lehrens und Lernens immer stärker von Lehrenden genutzt wird, auch die Möglichkeiten potenzieren sich, was die Einsatzszenarien und genutzten Ressourcen angeht. Nicht zuletzt bekommen durch die Entwicklung der Web2.0 Angebote auch Lernende die Möglichkeit, eigene Ressourcen zu erstellen, die z.T. auf Content aus dem Netz zurückgreifen. Das Feld ist also breit und äußerst dynamisch. Es erzeugt damit zugleich auch Unsicherheiten bei Lehrenden und/oder Bildungsanbietern, was erlaubt ist und was über die Grenzen des juristisch Zulässigen hinausgeht.
Der Multimediakontor Hamburg lieferte im März eine überarbeitete Fassung eines Praxisleitfadens von Dr. Till Kreutzer zu Rechtsfragen bei E-Learning und digitaler Lehre. Dieser Leitfaden unterliegt der Creative Commons Lizenz (BY, NC, SA) und kann kostenfrei genutzt werden.
Folgende Themen werden in dem Praxisleitfaden beschrieben:

  • Urheberrechtsgesetz
  • Open Content
  • Open Source
  • Open Educational Ressources (OER)
  • gesetztliche Nutzungsfreiheiten  speziell für die Lehre
  • Erwerb von Nutzungsrechten
  • Nutzung von Fremdinhalten
  • Persönlichkeits- und Markenrechte

Ich denke, der Leitfaden ist eine gute Grundlage für all diejenigen, die sich bzgl. der Nutzung von (fremderstellten) Content im E-Learning unsicher sind. Hier finden sich schnell praxistaugliche Hinweise.

Wiki Urheberrecht im E-Learning

Verwies ich im letzten Beitrag noch auf den etwas veralteten, aber dennoch informativen Vodcast zum Thema Recht im E-Learning, so  möchte ich jetzt die Gelegenheit nutzen und auf ein Wiki verweisen, dass sich ebenfalls mit dem Thema beschäftigt. Die Uni Potsdam hat ein Wiki aufgesetzt, dass sich mit Fragen des Rechts im E-Learning beschäftig. Das Wiki findet sich unter folgendem Link: http://www.uni-potsdam.de/db/wiki/elearning/index.php/Urheberrecht_und_E-Learning

Vorteil eines solchen Wikis ggü. eines „Lehrvideos“ oder gedruckten Buches ist, dass man es problemlos und schnell aktualisieren kann. Ob es in diesem Fall auch durch Dritte / Lesende bearbeitet werden kann, hab ich nicht ausprobiert. Aber es ist zu vermuten, dass Neuregelungen in der Gesetzeslage auch zügig im Wiki eingepflegt werden, so dass man schnell einen entsprechenden Überblick erhält.

Das derzeitige Inhaltsverzeichnis des Wikis hab ich aus der o.g. Quelle kopiert:

  • 1 Grundsätzliches zum Urheberrecht
    • 1.1 Urheber, geschützte Werke und gewährte Rechte
  • 2 Zentrale Fragen vor der Verwendung von Werken
    • 2.1 Steht das Werk unter einer freien Lizenz? (Open Source / Open Content)
    • 2.2 Das Werk steht nicht unter einer freien Lizenz
      • 2.2.1 Gelten Ausnahmeregelungen für die Nutzung in Forschung und Unterricht?
        • 2.2.1.1 Das Zitatrecht ( § 51 UrhG.)
        • 2.2.1.2 Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung (§ 52 a UrhG)
        • 2.2.1.3 Vervielfältigungen zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch (§ 53 UrhG)
        • 2.2.1.4 Setzen von Links
      • 2.2.2 Der Erwerb von Nutzungsrechten
  • 3 Weiterführende Informationen