Das Thema Recht bzgl. der Gestaltung von E-Learning Angeboten gewinnt zunehmend an Bedeutung. Nicht nur, dass dieser Modus des Lehrens und Lernens immer stärker von Lehrenden genutzt wird, auch die Möglichkeiten potenzieren sich, was die Einsatzszenarien und genutzten Ressourcen angeht. Nicht zuletzt bekommen durch die Entwicklung der Web2.0 Angebote auch Lernende die Möglichkeit, eigene Ressourcen zu erstellen, die z.T. auf Content aus dem Netz zurückgreifen. Das Feld ist also breit und äußerst dynamisch. Es erzeugt damit zugleich auch Unsicherheiten bei Lehrenden und/oder Bildungsanbietern, was erlaubt ist und was über die Grenzen des juristisch Zulässigen hinausgeht.
Der Multimediakontor Hamburg lieferte im März eine überarbeitete Fassung eines Praxisleitfadens von Dr. Till Kreutzer zu Rechtsfragen bei E-Learning und digitaler Lehre. Dieser Leitfaden unterliegt der Creative Commons Lizenz (BY, NC, SA) und kann kostenfrei genutzt werden.
Folgende Themen werden in dem Praxisleitfaden beschrieben:
- Urheberrechtsgesetz
- Open Content
- Open Source
- Open Educational Ressources (OER)
- gesetztliche Nutzungsfreiheiten speziell für die Lehre
- Erwerb von Nutzungsrechten
- Nutzung von Fremdinhalten
- Persönlichkeits- und Markenrechte
Ich denke, der Leitfaden ist eine gute Grundlage für all diejenigen, die sich bzgl. der Nutzung von (fremderstellten) Content im E-Learning unsicher sind. Hier finden sich schnell praxistaugliche Hinweise.