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Wiki Urheberrecht im E-Learning

Verwies ich im letzten Beitrag noch auf den etwas veralteten, aber dennoch informativen Vodcast zum Thema Recht im E-Learning, so  möchte ich jetzt die Gelegenheit nutzen und auf ein Wiki verweisen, dass sich ebenfalls mit dem Thema beschäftigt. Die Uni Potsdam hat ein Wiki aufgesetzt, dass sich mit Fragen des Rechts im E-Learning beschäftig. Das Wiki findet sich unter folgendem Link: http://www.uni-potsdam.de/db/wiki/elearning/index.php/Urheberrecht_und_E-Learning

Vorteil eines solchen Wikis ggü. eines „Lehrvideos“ oder gedruckten Buches ist, dass man es problemlos und schnell aktualisieren kann. Ob es in diesem Fall auch durch Dritte / Lesende bearbeitet werden kann, hab ich nicht ausprobiert. Aber es ist zu vermuten, dass Neuregelungen in der Gesetzeslage auch zügig im Wiki eingepflegt werden, so dass man schnell einen entsprechenden Überblick erhält.

Das derzeitige Inhaltsverzeichnis des Wikis hab ich aus der o.g. Quelle kopiert:

  • 1 Grundsätzliches zum Urheberrecht
    • 1.1 Urheber, geschützte Werke und gewährte Rechte
  • 2 Zentrale Fragen vor der Verwendung von Werken
    • 2.1 Steht das Werk unter einer freien Lizenz? (Open Source / Open Content)
    • 2.2 Das Werk steht nicht unter einer freien Lizenz
      • 2.2.1 Gelten Ausnahmeregelungen für die Nutzung in Forschung und Unterricht?
        • 2.2.1.1 Das Zitatrecht ( § 51 UrhG.)
        • 2.2.1.2 Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung (§ 52 a UrhG)
        • 2.2.1.3 Vervielfältigungen zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch (§ 53 UrhG)
        • 2.2.1.4 Setzen von Links
      • 2.2.2 Der Erwerb von Nutzungsrechten
  • 3 Weiterführende Informationen

Creative Commons V 4.0

Am 25.11.13 wurde die neue Version der Creative Commons Lizenzen vorgestellt. Neben einer Überarbeitung des Layouts, welches sich nun leserfreundlicher darstellt, gab es selbstverständlich einige inhaltliche Neuerungen (https://creativecommons.org/version4).

So wurden nun Datenbankrechte mit aufgegriffen, die jedoch länderspezifischen Besonderheiten zu Grunde liegen (so gelten diese bspw. für die USA nicht, dafür in der kompletten EU). Weiterhin enthalten die CC-Lizenzen nun abstrakte Umschreibungen für verwandte Schutzrechte, so dass diese mit abgebildet werden können. Die Linzenz V 4.0 gibt nun klare Hinweise, wie in CC-lizenzierten Content mit Data- und Text-Mining umzugehen ist. Wurde bisher bei Lizenzverstößen dem Nutzer die Lizenz entzogen, bietet die V 4.0 nun eine 30-tägige „Heilungsfrist“ an, wenn der Nutzer innerhalb dieser Zeit den Verstoß abstellt. Neu ist ebenfalls, dass bei wiederholt bearbeiteten und stets neu lizenzierten Texten (Share Alike-SA) nun nur noch die letzte Lizenz eingehalten werden muss, was den rechtssicheren Umgang mit entsprechend lizenzierten Werken deutlich erleichtert (Quelle: http://irights.info/creative-commons-in-version-4-0-verfugbar-was-sich-andert-und-was-nicht).

Das alles liest sich vielleicht komplizierter, als es ist. Schönerweise bietet irights.info einen hilfreichen Leitfaden für die Nutzung der Lizenzen in der Praxis. Wer über die neue CC Lizenz mitdiskutieren will, Anregungen benötigt oder sich informieren möchte, kann dies gern tun. Es wurden mehrere Kanäle geschaltet, die hier zusammengefasst dargestellt werden. Außerdem findet sich auf der Webseite creativecommons.org ein schönes Tool, welches mit ein paar Klicks zeigt, welche Lizenz man für sein Werk wählen kann: http://creativecommons.org/choose/

Zum Schluss noch ein Literaturhinweis: Dr. Paul Klimpel hat einen Reader (CC-BY-SA) zum Thema „Freies Wissen dank Creative-Commons-Lizenzen. Folgen, Risiken und Nebenwirkungen der Bedingung „nicht-kommerziell – NC““ verfasst.  Auf knapp 20 Seiten wird u.a. nochmal zusammen gefasst, was die Lizenzen (CC-BY, CC-BY-SA, CC-BY-ND, CC-BY-NC, CC-BY-NC-SA und BY-NC-ND) bedeuten, natürlich mit Fokus auf die NC Lizenzen.

(Bildquelle: Kristina Alexanderson, http://irights.info/creative-commons-in-version-4-0-verfugbar-was-sich-andert-und-was-nicht)