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Tumult um §52a des Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

Während seit langem die Diskussion über Urheberrechte von Künstlern im Internet geführt wird und die Gema hier jüngst gegen Googles Youtube-Portal erfolgreich klagte (Punktsieg für die Gema), entwickelt sich eine weitere Diskussion um den §52a des Urheberrechts (genauer Wortlaut hier: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__52a.html), geführt von Vertretern aus der Wissenschaft und Hochschullehre. Dieser Paragraph regelt die Öffentliche Zugänglichmachung von Werken für Unterricht und Forschung und soll Ende des Jahres auslaufen. Zwar steht der Paragraph aus Sicht der Nutzer schon länger in der Kritik, wird er doch als zu einschränkend empfunden. Dies bestätigt eine Umfrage des Aktionsbündnis „Urheberreicht für Bildung und Wissenschaft“, im welchem über 90% der Befragten angaben, dass der besagte Paragraph zu restriktiv ist und die Arbeit behindert (vgl. http://www.iuwis.de/sites/default/files/Stellungnahme-an-BMJ-wegen_Evaluierung-52a.pdf, 1). Ein Wegfall jedoch könnte bedeuten, dass es nicht mehr möglich ist, Studierenden in den Hochschulen Werke aus Wissenschaft und Forschung für die eigene Arbeit kostenfrei zugänglich zu machen. Dies hätte maßgeblichen Einfluss auf die weitere Gestaltung der Lehre und dies wiederum auf die Diskussion um die Sicherung des Wissenschaftsstandortes Deutschland. „Die Lösung kann im Rahmen des bestehenden Systems des Urheberechts nur eine allgemeine privilegierte Bildungs- und Wissenschaftsklausel sein. Sie soll grundsätzlich die genehmigungsfreie Nutzung urheberrechtsgeschützter Materialien vorsehen und, solange es noch kommerzielle Angebote gibt, eine Vergütung an die Rechteinhaber sicherstellen, die die Träger der Hochschulen und Bildungseinrichtungen auch willens und in der Lage sind, zu bezahlen.“ (ebd., 2 f).

Man darf gespannt sein, welche Entscheidungen hier gefällt werden und was sich bei einem für die Lehre negativen Bescheid zukünftig ändern wird.

Das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ führt eine Online-Unterschriftenliste, mit der man dieses Bündnis und seine Bestrebungen unterstützen kann. Dazu gibt es hier mehr Informationen: http://www.urheberrechtsbuendnis.de/

Spore: Illegaler Download-Rekord dank Kopierschutz

Grad auf Chip.de gelesen, was passiert, wenn das Umgehen des Kopierschutzes das scheinbar eigentliche Spiel am Spiel ist:

Der bei dem Computerspiel Spore eingesetzte Kopierschutz SecuROM führt genau zum Gegenteil seiner eigentlichen Aufgabe. Die P2P-Experten von Big Champagne haben herausgefunden, dass Spore bereits innerhalb der ersten 24 Stunden seit Veröffentlichung, außergewöhnlich oft geladen wurden. In dieser Zeit sollen insgesamt 35.000 illegale Downloads des neuen Spiels über Bitorrent verbreitet worden sein. Mittlerweile soll die Anzahl der Downloads bei über 500.000 liegen.

Der DRM (Digital Rights Management) Schutz des Spiels erlaubte lediglich 3 Installationen, danach müssen sie über den EA Kundenservice weiter Aktivierungscodes anfordern. Bei einem Torrenttracker, der mit einem Piraten-Logo im Titel wirbt, hält sich Spore mit 18.000 Kopien auf Platz 1 der häufigsten Downloads.

Viele Spieler sehen scheinbar den harten Kopierschutz von Spore als Freibrief für illegales Handeln. Auch bei Amazon zeigt sich die Unzufriedenheit der Käufer: Die durchschnittliche Bewertung des Spiels liegt bei 2 von 5 Sternen. Fans von Spore hoffen nun, dass EA einlenkt und das Spiel ohne SecuROM anbietet. (dsc)“ (http://www.chip.de/news/Spore-Illegaler-Download-Rekord-dank-Kopierschutz_32847585.html)