Praxisleitfaden „Rechtsfragen bei E-Learning“

„Im Hochschulbereich geht man bei der Verwendung von Inhalten aus dem Internet und in der Produktion von E-Learning-Modulen gerne davon aus, dass Texte, Inhalte, Fotos oder Filme frei verwendet werden dürfen, da ja die Zielgruppe begrenzt ist. Dass dem nicht so ist und viele Rechtsfragen bei der Nutzung und Weiterverwendung von Inhalten aus dem Internet beachtet werden müssen, erklärt Till Kreutzer, Rechtsanwalt in Hamburg und Experte für Rechtsfragen im Internet, im Interview auf podcampus.de. Ebenso sind Open Content und Open Source keine rechtsfreien Räume, sondern auch hier gelten besondere Nutzungsbedingungen, auf die Till Kreutzer eingeht.Till Kreutzer hat im Auftrag des Multimedia Kontor Hamburg einen Leitfaden „Rechtsfragen bei E-Learning“ erstellt. Dieser wurde unter einer Creative Commons Lizenz veröffentlicht und steht hier bereit zum kostenfreien Download“ (Quelle: Campus Innovation Newsletter vom 8.11.2007)

Edit 6.11.08

Wie der neue Newsletter von Campus Innovation (vom 5.11.08) informiert, gibt es eine überarbeitete Version des Leitfadens unter gleicher Adresse

Edit 11.7.09

Und wieder wurde der Leitfaden überarbeitet. Ich zitieren mal den Newsletter des Mulitmediakontor Hamburg: „In der letzten Anpassung im Juni 2009 wurde die Verlängerung des § 52a UrhG um weitere vier Jahre (bis Ende 2012), die im Dezember 2008 beschlossen wurde, berücksichtigt. Die Aktualisierungen erfolgten im Zusammenhang mit dem Projekt „Arbeit 2.0“, das das Urheberrechtsportal irights.info gemeinsam mit dem Hardware Medienkunstverein durchführt. Der aktualisierte Leitfaden ist als PDF zum kostenfreien Download verfügbar und steht unter einer Creative Commons Lizenz.“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert