Google scannt seit geraumer Zeit (wissenschaftliche) Bücher ein und stellt diese im Netz zur Verfügung. Das das nicht ohne Konsequenzen bleibt, war abzusehen. So wurde eine Klage der „The Authors Guild, Inc., et al“ gegen Google angestrengt, die derzeit in Verhandlung steht. Google bot den Autoren einen außergerichtlichen Vergleich an.
Das ist auch für die Autoren in Deutschland von Bedeutung, da Google auch hier aktiv beim digitalisieren der Bücher ist. Die Autoren, so informierte auch die VG Wort, sollten sich in diesem Fall positionieren und entweder dem Vergleich beitreten oder dem Veröffentlichen der Bücher widersprechen.
Die Deadline war eigentlich Anfang Mai 2009, wurde aber verlängert. Die Ansprüche können bequem und relativ schnell bei Google geltend gemacht werden. Hierzu einfach dem folgenden Link klicken: http://www.googlebooksettlement.com/r/home
Update
Wie ich aus einem Newsletter des Shaker-Verlags erfahren konnte, hat sich einiges in Bereich des Vergleichs zwischen Google und den Autoren getan. Ich zitiere an dieser Stelle mal den Newsletter:
1. Aufhebung des Google Book Settlements
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Wie in unserem letzten Newsletter berichtet
(http://newsletter.shaker.de/Register.asp?Modus=Archiv)
sollte am 7. Oktober der zwischen Google und amerikanischen
Autoren- und Verlegerverbänden getroffene Buchsuche-Vergleich,
der auch deutsche Autoren bzgl. ihrer Rechte in den USA
betroffen hätte, von einem New Yorker Gericht bestätigt werden.
In der vergangenen Woche hat nun das amerikanische
Justizministerium den zuständigen Richter aufgerufen,
die getroffene Vereinbarung abzulehnen. In ihrer
Stellungnahme äußerte die Behörde erhebliche Urheberrechts-
und Wettbewerbsbedenken. Sie forderte Google und die
amerikanische Buchbranche u.a. auf, stärker auf die
Belange ausländischer Autoren und Verleger einzugehen.
Die am Settlement beteiligten Parteien baten daraufhin
um eine Verschiebung der Anhörung, um die getroffene
Vereinbarung weiter ergänzen und überarbeiten zu können.
Dem entsprach das Gericht am Freitag, da der Vergleich
in der vorliegenden Form offensichtlich keine Gültigkeit
mehr besitze.
Zum jetzigen Zeitpunkt wird davon ausgegangen, dass eine
neue Einigung zwischen den Parteien erzielt werden kann.
Denkbar ist allerdings, dass europäische Urheber dann so
behandelt werden, als hätten sie dem Vergleich widersprochen,
womit eine genehmigungsfreie Nutzung von Volltexten
unterbunden wäre. Wir werden Sie zu gegebener Zeit über
die weitere Entwicklung im Fall Google informieren.