Gesetz zur Telekommunikationsüberwachung ist beschlossen

Tja, was sagt man dazu. Eben eine Zusammenfassung bei teltarif.de gelesen. Ein weiterer Schritt zum Überwachungsstaat. Willkommen in 1984? Ich zitiere mal:

„Der Bundestag hat diese Woche das umstrittene Gesetz zur Telekommunikationsüberwachung beschlossen. Damit werden die Telekommunikationsunternehmen ab Januar 2008 verpflichtet, für sechs Monate alle Teilnehmer, Zeitpunkt und Dauer von Telefonaten auf Vorrat zu speichern. Bei Handytelefonaten muss der Anbieter zusätzlich die Funkzelle speichern, in der das Gerät zu Beginn der Verbindung angemeldet ist. Ab 2009 werden von Internetsurfern der Zeitpunkt von Einwahl und Trennung der Verbindung sowie bei E-Mails der Zeitpunkt des Versendens, die Sender und alle Empfängeradressen gespeichert.
Zugriff auf die Daten haben Polizei und Staatsanwaltschaft nur nach richterlichem Beschluss. Das Gesetz, das zur Bekämpfung von Kriminalität und Terror gedacht ist, kann jedoch laut Kritikern von Kriminellen leicht umgangen werden: Die Daten aus Telefonzellen, Internet-Cafés und von Universitätsservern sind von der Speicherung ausgenommen. Mehr zu diesem Thema lesen Sie unter http://www.teltarif.de/s/s27797.html .) (Quelle: teltarif.de Newsletter 46/07)

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